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Über Hödl Immobilien

Leitung: Ing. Albert Hödl

Hödl Immobilien ist stets bemüht, ihren Kunden die aktuellsten Informationen und attraktiven Objekte zu präsentieren. Unser Team ist bestens geschult in allen Bereichen der Immobilienvermittlung, sei es Verkauf oder Vermietung.

Neue Richtwerte und neue Kategoriebeträge ab 1. April 2023!
Erhöhung des Richtwertmietzinses auf € 9,21/m² für die Steiermark, € 7,81/m² für Kärnten, und € 6,67/m² für WIEN

Grunderwerbssteuer bei Erbschaft und Schenkung

  • Auch bei unentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks/Liegenschaft ist Grunderwerbssteuer zu zahlen.

  • Berechnungsgrundlage seit Jan 2016: Verkehrswert (statt dreifacher Einheitswert).

  • Steuersätze:

    • Erste 250.000 € → 0,50 %

    • Nächste 150.000 € → 2,00 %

    • Weitere Summen → 3,50 %

  • Grundstückswert-Berechnung:

    • Bodenwert: Grundfläche × 3-facher Bodenwert × Hochrechnungsfaktor

    • Gebäudewert: Nutzfläche × Baukostenfaktor, angepasst nach Nutzungsart, Bauweise und Altersminderung

    • Grundstückswert = Bodenwert + Gebäudewert

  • Schenkungen unter Lebenden: Anzeigepflicht für Bargeld, Kapitalforderungen, Gesellschaftsbeteiligungen

  • Freigrenze: bis 15.000 € innerhalb von 5 Jahren keine Anzeigepflicht (außer bei nahe Verwandten, keine Gelegenheitsgeschenke)


Erhöhung des Steuersatzes (§ 30 EStG / Immo-ESt)

  • Seit 01.01.2016: Steuersatz auf Veräußerungsgewinn von 25 % → 30 % für Neuvermögen (Anschaffung nach 01.04.2002)

  • Altvermögen: 4,2 % vom Verkaufspreis


Sanierungsscheck 2014 – Förderoffensive für thermische Sanierung

  • Start: 3. März, Motto: „Heizkosten sparen und Klima schützen“

  • Förderung umfassende Sanierungen: bis 20 % der Kosten (max. 5.000 €), klima:aktiv-Standard: bis 30 % (max. 6.000 €)

  • Förderfähige Maßnahmen:

    • Tausch von Fenstern und Außentüren

    • Dämmung von Außenwänden und Dach/oberster Geschoßdecke

    • Umstieg auf umweltfreundliche Heizanlagen (z. B. Wärmepumpe, Solaranlage, Pellets-Heizung) → Zusatzförderung 2.000 €

    • Nah- und Fernwärmeanschlüsse

    • Energieausweis → extra 300 €

  • Maximale Zuschüsse: bis 8.300 € für umfassende Sanierungen, Teilsanierungen bis 3.000 €, Einzelmaßnahmen bis 2.000 €, Bonus für Holzfenster/Öko-Dämmstoffe je 500 €


Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012)

  • In Kraft seit 01.12.2012, ersetzt das Gesetz von 2006

  • Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2010) in österreichisches Recht

  • Verpflichtung: Verkäufer/Vermieter/Instandgeber muss aktuellen Energieausweis bei Vertragsabschluss bereitstellen

  • Angaben in Inseraten: Heizwärmebedarf + Gesamtenergieeffizienz-Faktor gemäß OIB-Richtlinie 6 (§ 3)

  • Ausnahmen: Gebäude mit eingeschränkter Nutzung (§ 5)

  • Haftung: Energieausweis-Aussteller für Richtigkeit verantwortlich (§ 6)

  • Strafen bei Nichtbefolgung: 1.450 € (§ 9), auch für fehlende Kennzahlen in Inseraten

  • Übergangsbestimmungen: alte Energieausweise gültig bis 10 Jahre, Angaben Heizwärmebedarf weiterhin zulässig

Properties in Styria, Carinthia and Vienna are being purchased (plots, apartments, houses).